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Stand: Januar 2023

Mietbedingungen

Haus Agatha ist ein Selbstversorgerhaus und wird von den Vereinsmitgliedern und weiteren ehrenamtlichen Helfern für diesen Zweck in Stand gehalten und weiter ausgebaut.

Insofern kommt es immer wieder zu Veränderungen im Haus und manchmal zu geringfügigen Nutzungseinschränkungen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis!

Der guten Ordnung halber und aus Sicherungs- und Haftungsgründen bedarf es einiger schriftlicher Vereinbarungen:

  1. Der im Mietvertrag benannte Mieter gilt als Verantwortlicher (auch in Abwesenheit) und ist für die Einhaltung der Mietbedingungen, der Hausordnung und der Brandschutzordnung verantwortlich.

  2. Der Mietvertrag ist gültig, wenn eine schriftliche Vereinbarung erfolgt ist und die erste Anzahlung (Mindestbelegungskosten) auf dem Vereinskonto von Haus Agatha eingegangen ist.

  3. Es gelten folgende Belegungskosten als vereinbart:

    Kosten je Übernachtung
    Erwachsene22,00
    Jugendliche (13 - 17 Jahre)14,00
    Kinder (6 - 12 Jahre)8,00
    Kinder bis 5 Jahrefrei

    Kosten für Tagesgäste
    pro Person8,00

    Mindestbelegungskosten je Übernachtung an Werktagen (Mo. – Fr.)
    im Haupthaus180,00
    im Jugendhaus125,00
    im Apartment45,00

    Mindestbelegungskosten je Wochenende (Fr. – So.)
    im Haupthaus455,00
    im Jugendhaus330,00
    im Apartment90,00

    Letztgenannte Kosten gelten auch, wenn Haus Agatha am Wochenende für nur eine Übernachtung genutzt wird.

    In den Belegungskosten sind enthalten:
    • Endreinigung,
    • Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) und
    • Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %.

    Die erste Anzahlung (die Hälfte der Mindestbelegungskosten) wird bei Vertragsabschluss fällig, die zweite Anzahlung drei Monate vor Mietbeginn.

    Die Endabrechnung erfolgt durch den Mieter mit dem Abrechnungsbogen innerhalb einer Woche nach Nutzung des Hauses.

  1. Rücktritt vom Vertrag
    Sollte der Mieter Haus Agatha zum vertraglich vereinbarten Termin nicht nutzen, so sind die vereinbarten Mindestaufenthaltskosten trotzdem zu zahlen. Diese Regelung ist notwendig, um die laufenden Kosten des Haus Agatha Vereins für die Miete, Heizung, Versicherungen usw. zu decken. Eine Rückzahlung der Mindestaufenthaltskosten kann ganz oder teilweise nur dann erfolgen, wenn Haus Agatha zum gleichen Termin anderweitig vermietet werden kann.

  2. Oberbetten und Kopfkissen sind vorhanden, Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen. Bettlaken, Kopfkissen- und Bettbezug sind grundsätzlich aufzuziehen, Bettlaken sind auch in Verbindung mit Schlafsäcken zu verwenden.

  3. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, die in der Hausordnung und der Brandschutzordnung aufgeführt sind.

  4. Das Kaminholz ist nur für den Holzofen im Haupthaus bestimmt und kostet € 5,00 pro Korb. Holz für das Lagerfeuer kann im Wald gesammelt werden oder muss im Sägewerk käuflich erworben werden.

  5. Der Mieter sorgt für eine schonende Nutzung des Hauses und teilt verursachte Schäden mit dem Abrechnungsbogen dem Verein mit und sorgt für die Schadensregulierung.

  6. Verlassen des Hauses bei Abreise
    • Der Mieter sorgt dafür, dass das Haus besenrein hinterlassen wird und dass sich alle benutzten Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Besteck usw.) an ihrem ursprünglichen Platz befinden.
    • Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern draußen vor der Tenne zu entsorgen, Altglas ist mitzunehmen. Bitte hinterlassen Sie keine Lebensmittel! Kühlschränke bleiben bei geschlossenen Türen in Betrieb.
    • Alle Fenster sind zu schließen, die Heizkörper auf „1“ zu stellen, die Beleuchtung abzuschalten und alle Zugangstüren zu verschließen.
    • Den Schlüssel bitte im Supermarkt Ihre Kette Frettertal, Esloher Strasse 166 in 57413 Finnentrop-Fretter zurückgeben!
      Die Schlüsselrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt über den Briefkasten an der Rückseite des Supermarktes am Lieferanteneingang.

Wolfgang Bergstermann
Vorsitzender