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Stand: Januar 2023

Hausordnung

  1. Benutzen Sie bitte die Parkplätze an der Zufahrt. Kurzzeitiges Parken direkt vor dem Haus ist nur zum Be- und Entladen erwünscht. Die Rasenfläche darf nicht befahren werden!

  2. Bei Belegung von Haupthaus und Jugendhaus durch verschiedene Gruppen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen (Tischtennisplatte, Feuerstelle, Außensitzgruppe) müssen sich die Gruppen abstimmen.

  3. Rauchverbot: Rauchen und offenes Feuer (Kerzen) sind wegen erhöhter Brandgefahr in allen Schlafräumen absolut verboten! Rauchmelder sind installiert.

  4. Lagerfeuer ist an der vorgesehenen Stelle nur dann gestattet, wenn die Aufsicht durch eine verantwortliche Person ständig gewährleistet ist und kein Kaminholz aus dem Verschlag genommen wird. Rücksprache mit dem Besitzer des Sägewerks, Herbert Schmidt-Holthöfer (Tel. 02724/213), ist vorher in jedem Fall erforderlich!

  5. Feuerlöscher, automatisch schließende Türen, Rauchmelder und Notbeleuchtung gehören zur lebensrettenden vorgeschriebenen Brandschutzausrüstung des Hauses, deren Zustand und Funktion – auch in Ihrem Interesse – auf keinen Fall verändert werden darf. Bitte machen Sie sich bei Ankunft mit den Sicherheitseinrichtungen, insbesondere der Brandmeldeanlage in der Tenne, vertraut. Beachten Sie die Brandschutzordnung, halten Sie die Fluchtwege frei und informieren Sie sich über die Standorte der Feuerlöscher.

  1. Die Sicherungsautomaten der elektrischen Anlage im Haupthaus befinden sich links neben dem Kücheneingang, im Jugendhaus sind diese im Abstellraum hinter der Tür und im Apartment vor dem Bad.

  2. Die Zentralheizung läuft immer auf Frostschutz. Bei Anreise wird die Heizung durch den Mieter mittels Tastschalter über dem Sicherungskasten (Haupthaus), über der Tür zum Aufenthaltsraum (Jugendhaus) und neben der Eingangstür zum Apartment für jeweils 12 Stunden geschaltet. Besonders in den Schlafräumen sollten die Thermostatventile an den Heizkörpern nicht über einen mittleren Wert eingestellt werden. Dies spart enorm Heizkosten und schont die Umwelt nachhaltig!

  3. Brennholz für den Kamin im Haupthaus befindet sich im Holzlager im Innenhof. Die Entwendung für eigene Zwecke gilt als Diebstahl! Das Verbrennen auf dem Lagerfeuer ist untersagt!

  4. Das Betreten des Betriebshofes und das Parken dort sind aus Sicherheitsgründen streng verboten. Bitte machen Sie besonders Ihre Kinder darauf aufmerksam! Sollte die Zufahrt zum Haus wegen Schnee nicht befahrbar sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sägewerk auf, damit Sie dort ausnahmsweise parken können.

  5. WLAN-Nutzung erfolgt durch den Mieter eigenverantwortlich auf Grundlage aller rechtlichen Bedingungen. Es ist nicht speziell gesichert, so dass Daten ggfs. von Dritten ausgewertet werden können.
    Passwort: SP-448278684